Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 28.12.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.