Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesstraße 12 – Umfahrung Isny – Vom 7. November/10. Dezember 2013

BWVAbkvkpVAB12

Art 5

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/5#abs-1 (1) Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragschließenden Teile jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, jedoch frühestens mit Wirkung vom 31. Dezember 2014, gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/5#abs-2 (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Art 4 Art 6