Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben auf der Bundesstraße 12 – Umfahrung Isny – Vom 7. November/10. Dezember 2013

BWVAbkvkpVAB12

Art 4

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/4#abs-1 (1) Der Freistaat Bayern stellt das Land Baden-Württemberg von allen Verbindlichkeiten frei, die diesem bei der Wahrnehmung der verkehrspolizeilichen Vollzugsaufgaben im Übertragungsbereich durch Entschädigungsansprüche nach dem PAG, durch Amtspflichtverletzungen oder durch rechtmäßige oder schuldlos rechtswidrige Eingriffe baden-württembergischer Polizeibeamter in Rechte Dritter erwachsen. Im Gegenzug tritt das Land Baden-Württemberg mit den Verbindlichkeiten im Zusammenhang stehende Ersatzansprüche nach § 57 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg an den Freistaat Bayern ab.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BWVAbkvkpVAB12/4#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit das Land Baden-Württemberg durch Rückgriff auf seine Bediensteten Ersatz erlangen kann. Bei der Höhe der Rückgriffnahme ist nach den allgemein üblichen Grundsätzen zu verfahren.

Art 3 Art 5