Gesetze / Bundesversorgungsteilungsgesetz
BVersTG§ 5 (weggefallen)
Stand: 10.01.2020
Für § 5 BVersTG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 5 BVersTG →
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- BAG, 13.10.2020 – 3 AZR 130/20Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich - Quasi-Splitting - Rechtskraft - BindungswirkungZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.