Gesetze / Bundesversorgungsteilungsgesetz
BVersTG§ 5 (weggefallen)
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 1
- BAG, 13.10.2020 – 3 AZR 130/20Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich - Quasi-Splitting - Rechtskraft - BindungswirkungZitiert von 4
1 Entscheidung zu § 5 BVersTG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 5 BVersTG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.