Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015§ 53
Stand: 10.06.2019
Die mündliche Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auf Antrag des oder der Betroffenen kann die Öffentlichkeit zugelassen werden.
Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015Stand: 10.06.2019
Die mündliche Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auf Antrag des oder der Betroffenen kann die Öffentlichkeit zugelassen werden.