Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGGO 2015§ 27
Stand: 10.06.2019
Über den Gang der Beratung entscheidet der Senat. Wirft die Sache mehrere Rechtsfragen auf, so wird über sie in der Regel nacheinander abgestimmt, bevor über den Tenor entschieden wird.