Gesetze / Bundesvertriebenengesetz BVFG (XXXX) §§ 105 bis 107 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 105 bis 107 BVFG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs. -