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Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärtern des Bundesversicherungsamts in Prüfungsangelegenheiten

BVAPrZustAnO

III. Inkrafttreten

Bund

Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 12.07.2022. Zur aktuellen Fassung →

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

BVAPrZustAnO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärtern des Bundesversicherungsamts in Prüfungsangelegenheiten

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Historische Fassung 10.06.2019 – 12.07.2022 · aktuelle →

Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

recht.nulegal.eu/gesetze/BVAPrZustAnO/iii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BVAPrZustAnO/iii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand)

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