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III. BVAPrZustAnO — Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärtern des Bundesversicherungsamts in Prüfungsangelegenheiten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 12.07.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.