Gesetze / Bundes-Tierärzteordnung
BTÄO§ 10
Stand: 10.06.2019
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Gesetze / Bundes-Tierärzteordnung
BTÄOStand: 10.06.2019
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.