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Gesetze / Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

BTGO1980Anl1ABest

14.

Stand: 10.06.2019

Bund

Anzeigen gemäß Verhaltensregeln, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages eingereicht hat, werden fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag aufbewahrt und danach dem ehemaligen Mitglied überlassen oder vernichtet.

BTGO1980Anl1ABest

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO1980Anl1ABest/14.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO1980Anl1ABest/14., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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