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14. BTGO1980Anl1ABest

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anzeigen gemäß Verhaltensregeln, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages eingereicht hat, werden fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag aufbewahrt und danach dem ehemaligen Mitglied überlassen oder vernichtet.