Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025§ 15 Anfechtung und Verlust der Mitgliedschaft
Stand: 01.11.2025
Die Rechte eines Mitgliedes des Bundestages, dessen Mitgliedschaft angefochten ist, regeln sich nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes. Nach diesem Gesetz richtet sich auch der Verlust der Mitgliedschaft.