Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

BTGO 1980

§ 116 Plenarprotokolle

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO%201980/116#abs-1 (1) Über jede Sitzung wird ein Stenographischer Bericht (Plenarprotokoll) angefertigt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO%201980/116#abs-2 (2) Die Plenarprotokolle werden an die Mitglieder des Bundestages verteilt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BTGO%201980/116#abs-3 (3) Alle anderen Aufnahmen der Verhandlungen des Bundestages, z.B. Tonbandaufnahmen, sind im Parlamentsarchiv niederzulegen.

§ 115 § 117