Gesetze / Bundesstatistikgesetz
BStatG§ 11 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerfG, 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 · VolkszählungZitiert von 344
- VG Sigmaringen, 11.01.2006 – 1 K 256/05Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 11 BStatG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.