Gesetze / Beitragssatzverordnung 2001

BSV 2001

§ 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSV%202001/2#abs-1 (1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2001 monatlich 346 Deutsche Mark.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSV%202001/2#abs-2 (2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2001 monatlich 290 Deutsche Mark.

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