Gesetze / Beitragssatzverordnung 1996
BSV 1996§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Beitragssatz für das Jahr 1996 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,2 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,5 vom Hundert.