§ 3 Aufgaben des Bundesamtes
Stand: 07.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSIG%202025/3#abs-1 (1) Das Bundesamt fördert die Sicherheit in der Informationstechnik. Hierzu nimmt es folgende wichtige im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben wahr:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSIG%202025/3#abs-2 (2) Das Bundesamt kann die Länder auf Ersuchen bei der Sicherung ihrer Informationstechnik unterstützen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSIG%202025/3#abs-3 (3) Das Bundesamt kann besonders wichtige Einrichtungen auf deren Ersuchen bei der Sicherung ihrer Informationstechnik beraten und unterstützen oder auf qualifizierte Sicherheitsdienstleister verweisen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 3 BSIG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.