Gesetze / BSI-Gesetz

BSIG

§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Stand: 07.12.2025

Bund1 Entscheidung

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.

§ 2