Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
BSHG§72DV 2001§ 5 Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSHG%C2%A772DV%202001/5#abs-1 (1) Die Hilfe zur Ausbildung sowie zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes umfasst, wenn andere arbeits- und beschäftigungswirksame Maßnahmen im Einzelfall nicht in Betracht kommen, vor allem Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Bereitschaft zu erhalten und zu entwickeln, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und den Lebensunterhalt für sich und Angehörige aus Erwerbseinkommen zu bestreiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSHG%C2%A772DV%202001/5#abs-2 (2) Zu den Maßnahmen können vor allem solche gehören, die