Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

BSHG§72DV 2001

§ 4 Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSHG%C2%A772DV%202001/4#abs-1 (1) Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sind vor allem die erforderliche Beratung und persönliche Unterstützung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSHG%C2%A772DV%202001/4#abs-2 (2) Soweit es Maßnahmen nach Absatz 1 erfordern, umfasst die Hilfe auch sonstige Leistungen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, insbesondere nach § 34.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSHG%C2%A772DV%202001/4#abs-3 (3) Maßnahmen der Gefahrenabwehr lassen den Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung unberührt.

§ 3 § 5