Gesetze / Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

BSAVfV

§ 7 Prüfungsberichte

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Das Bundessortenamt übersendet dem Antragsteller jeweils einen Prüfungsbericht, sobald es das Ergebnis der Registerprüfung, der Wertprüfung oder bei Sorten von Rebe der Prüfung der physiologischen Merkmale zur Beurteilung der Sorte für ausreichend hält.

§ 6 § 8