Gesetze / Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
BSAVfV§ 7 Prüfungsberichte
Stand: 10.06.2019
Das Bundessortenamt übersendet dem Antragsteller jeweils einen Prüfungsbericht, sobald es das Ergebnis der Registerprüfung, der Wertprüfung oder bei Sorten von Rebe der Prüfung der physiologischen Merkmale zur Beurteilung der Sorte für ausreichend hält.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 BSAVfV →
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