Gesetze / Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung
BRegEntschBest§ 3
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRegEntschBest/3#abs-1 (1) Eine Amtswohnung darf nur ungeteilt zugewiesen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRegEntschBest/3#abs-2 (2) Der Wohnungsinhaber ist nicht berechtigt, die Amtswohnung ganz oder teilweise einem anderen zu überlassen oder zu vermieten. Ihre Verwendung zu Dienstzwecken wird hierdurch nicht berührt.