Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BRUSTKREBSFRUEHERKG_2015_2 · GVBl.I/06, [Nr. 05] S.62
Gesetz zur Umsetzung des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms
2 Normen · Ausgangsfassung vom 20.04.2006 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 2 Normen geändert · §§ 1, 2 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
29.04.2015 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (GVBl.I/15, [Nr. 12])
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Historischer Änderungsnachweis
04.07.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 04.07.2014, Artikel 2
§ 1 geändert
GVBl. I 2014, Nr. 26
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).