Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes
BRK-GesetzEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird: