Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes
BRK-GesetzArt 1 Rechtsstellung
Stand: 25.08.2026
Das Bayerische Rote Kreuz als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. Es ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst.