Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes
BRK-GesetzArt 2 Aufgaben
Stand: 25.08.2026
Das Bayerische Rote Kreuz erfüllt in Bayern die Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes als nationaler Rotkreuzgesellschaft im Sinn der Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949. Es nimmt Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz sowie im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen wahr.