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Art 1 BRK-Gesetz (Bayern) — Rechtsstellung

Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bayerische Rote Kreuz als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. Es ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst.