Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates
BRGO 1966§ 4 Ausweise, Fahrkarten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRGO%201966/4#abs-1 (1) Jedes Mitglied erhält vom Bundesrat einen Ausweis über seine Eigenschaft als Bundesratsmitglied. Die Mitglieder des Bundesrates erhalten außerdem Fahrkarten für die Deutsche Bahn AG.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRGO%201966/4#abs-2 (2) Ausweise und Fahrkarten sind eine Woche nach Erlöschen der Mitgliedschaft zurückzugeben.