Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 96 Besetzung der Kammern des Anwaltsgerichts
Stand: 10.06.2019
Die Kammern des Anwaltsgerichts entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 96 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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