Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO (XXXX) §§ 19 bis 21 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 19 bis 21 BRAO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 19 bis 21 BRAO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm