Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 183 Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums
Stand: 10.06.2019
Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.