Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 117 Keine Verhaftung des Rechtsanwalts
Stand: 10.06.2019
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- OLG Stuttgart, 30.06.2006 – 8 W 140/06
- Anwaltsgerichtshof Berlin, 18.09.2024 – II AGH 14/23Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.