Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 117 Keine Verhaftung des Rechtsanwalts
Stand: 10.06.2019
Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 117 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Stuttgart, 30.06.2006 – 8 W 140/06
- Anwaltsgerichtshof Berlin, 18.09.2024 – II AGH 14/23Zitiert von 1
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