Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten
BPrDGrUnifAnO§ 5 Dienstgradabzeichen
Stand: 15.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPrDGrUnifAnO/5#abs-1 (1) Die Soldatinnen und Soldaten tragen an der Uniform die Dienstgradabzeichen nach Anlage 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPrDGrUnifAnO/5#abs-2 (2) Soweit Bekleidungsstücke der Marine mit Schulterklappen zu versehen sind, tragen Mannschaften, Unteroffizierinnen und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts sowie Offizierinnen und Offiziere statt der Ärmelabzeichen die Dienstgradabzeichen nach Anlage 2 als Schulterabzeichen. Unteroffizierinnen und Unteroffiziere vom Bootsmann aufwärts tragen zusätzlich eine geschlossene Tresse auf den Schulterklappen. Statt der Ärmelwinkel tragen
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BPrDGrUnifAnO/5#abs-3 (3) Am Kampfanzug werden auf den Aufschiebeschlaufen an Stelle der silbernen Dienstgradabzeichen schwarze oder weiße Dienstgradabzeichen getragen; goldene Dienstgradabzeichen bleiben unverändert.