Gesetze / Bundespflegesatzverordnung
BPflV§ 16 Gesondert berechenbare ärztliche und andere Leistungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Nach Gewicht
- BSG, 21.02.2002 – B 3 KR 30/01 RZitiert von 6
- BFH, 26.08.2010 – V R 5/08Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Privatklinik - Berechnung der JahrespflegetageZitiert von 13
- BSG, 23.03.2006 – B 3 KR 6/05 RGesetzliche Krankenversicherung: Anspruch des Trägers einer Rehabilitationsklinik gegen eine Krankenkasse auf Prozesszinsen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- BSG, 24.09.2003 – B 8 KN 7/02 KR RZitiert von 2
- BSG, 24.09.2003 – B 8 KN 3/02 KR RZitiert von 9
- BSG, 24.07.2003 – B 3 KR 28/02 RZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BSG, 28.01.2026 – B 1 KR 37/24 RKrankenversicherung - Krankenhausvergütung - Psychiatrie - Kosten für Arzneimittel im Rahmen einer stationären Behandlung - keine gesonderte Erstattung durch die Krankenkasse - fehlende preisrechtliche Grundlage für den Anspruch auf Vergütung besonders teurer Arzneimittel - unabhängig von einer pflichtwidrig unterlassenen Vereinbarung eines Zusatzentgelts - Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsstörungen - keine entsprechende Anwendung der für den somatischen Bereich vereinbarten Zusatzentgelte
- VG Stuttgart, 24.03.2025 – 10 K 2965/22
- VG Stuttgart, 07.06.2024 – 10 K 5943/22Zitiert von 1
25 Entscheidungen zu § 16 BPflV →
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