Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO§ 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Köln, 19.04.2018 – 33 K 5160/16.PVB
- VG Köln, 31.08.2012 – 33 K 3225/12.PVB
- VG Köln, 06.10.2020 – 33 K 1757/20.PVBZitiert von 2
- VG Berlin, 24.07.2012 – 71 K 7.12 PVB
- VG Köln, 30.04.2012 – 33 L 449/12.PVBZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVWO/7#abs-1 (1) Zur Wahl des Personalrates können die wahlberechtigten Beschäftigten und die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BPersVWO/7#abs-2 (2) Die Wahlvorschläge sind binnen achtzehn Kalendertagen nach dem Erlaß des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. Bei Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Wahlvorschläge einzureichen.