Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 93 Errichtung
Stand: 15.06.2021
Wird zitiert von 2
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- BVerwG, 25.01.2024 – 1 WB 35/23Anhörung gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 SBG; örtliche Zuständigkeit; Hauptstelle und verselbständigte NebenstelleZitiert von 1
- VG Berlin, 12.01.2022 – 72 K 10/21 PVBZitiert von 1
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In den Fällen des § 7 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet.