Rechtsprechung / § 93 BPersVG 2021

Entscheidungen zu § 93 BPersVG 2021

3 Entscheidungen · Errichtung

  1. BVerwG, 25.01.2024 – 1 WB 35/23 Beschluss

    Leitsatz Wenn der zuständige Disziplinarvorgesetzte an der Hauptstelle angesiedelt ist, ist bei Soldaten einer verselbständigten Nebenstelle betreffenden Personalmaßnahmen der Gesamtpersonalrat zu beteiligen.

  2. VG Berlin, 12.01.2022 – 72 K 10/21 PVB Beschluss
  3. BVerwG, 16.04.2008 – 6 P 8.07 Beschluss

    Leitsatz Der Erlass der Dienstvorschrift zur Abgabe von Schuldenerklärungen durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes unterliegt der Mitwirkung des Personalrats der Zentrale nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.