Rechtsprechung / § 93 BPersVG 2021
Entscheidungen zu § 93 BPersVG 2021
3 Entscheidungen · Errichtung
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BVerwG, 25.01.2024 – 1 WB 35/23
Beschluss
Leitsatz Wenn der zuständige Disziplinarvorgesetzte an der Hauptstelle angesiedelt ist, ist bei Soldaten einer verselbständigten Nebenstelle betreffenden Personalmaßnahmen der Gesamtpersonalrat zu beteiligen.
- VG Berlin, 12.01.2022 – 72 K 10/21 PVB Beschluss
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BVerwG, 16.04.2008 – 6 P 8.07
Beschluss
Leitsatz Der Erlass der Dienstvorschrift zur Abgabe von Schuldenerklärungen durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes unterliegt der Mitwirkung des Personalrats der Zentrale nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.