Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften
BPAWidAnOIII.
Stand: 10.06.2019
Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist nicht anzuwenden auf Widersprüche bzw. Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt bzw. erhoben worden sind.