Gesetze / Bundesnotarordnung BNotO § 84 (weggefallen) Stand: 01.08.2021 Bund2 Fassungen Für § 84 BNotO liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm