Gesetze / Bundesnotarordnung BNotO § 37 (weggefallen) Stand: 10.06.2019 Bund Für § 37 BNotO liegt kein Text vor. Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm