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Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

BMWiTWidAnO 1999

Schlußformel

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BMWiTWidAnO 1999

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

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Fassung

Zuletzt am 25.10.2026 mit der amtlichen Fassung (gesetze-im-internet.de) abgeglichen. Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Zitieren

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen)

recht.nulegal.eu/gesetze/BMWiTWidAnO 1999/schlussformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BMWiTWidAnO 1999/schlussformel, abgerufen am 25.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·