Gesetze / BMVBS-Delegationsanordnung BMVBSDelegatAnO § 5 Übergangsregelung Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.04.2024. Zur aktuellen Fassung → Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.