Gesetze / Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen

BMPErnAnO 1982

I.

Stand: 10.06.2019

Bund

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten

der Oberpostdirektionen,
des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,
des Posttechnischen Zentralamtes,
des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und der
Bundesdruckerei,

den Leitern

der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,
des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen und
des Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie

den Rektoren

der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.