Gesetze / Besondere Gebührenverordnung BMG BMGBGebV § 5 Inkrafttreten Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.10.2021 Bund Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.