Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BMFSFJBAFzAZustAnO§ 11 Vorbehaltsklausel
Stand: 18.04.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMFSFJBAFzAZustAnO/11#abs-1 (1) Das Bundesministerium behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach den §§ 1 bis 6 und 8 bis 10 selbst auszuüben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMFSFJBAFzAZustAnO/11#abs-2 (2) Zweifelsfälle und Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Bundesministerium zur Entscheidung vorzulegen.