Gesetze / Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
BMFJubAnOII.
Stand: 10.06.2019
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 4. August 1962 in Kraft.