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Gesetze / Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen

BMFJubAnO

II.

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 4. August 1962 in Kraft.

BMFJubAnO

Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BMFJubAnO/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BMFJubAnO/ii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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