Gesetze / Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung
ABV§ 1 Allgemeine Anforderungsbehörden
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BGH, 08.02.2012 – IV ZR 287/10Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes I beim Einkommensvergleich im Hinblick auf die Verweisbarkeit auf eine neue BerufstätigkeitZitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Anforderungsbehörden gemäß § 5 Abs. 1 und § 79 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes sind, soweit in § 2 nichts anderes bestimmt ist, die Behörden der allgemeinen Verwaltung auf der Kreisstufe.