Gesetze / Bundesleistungsgesetz
BLG§ 67
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Teils finden nur insoweit Anwendung, als in diesem Teil auf sie Bezug genommen ist.
Gesetze / Bundesleistungsgesetz
BLGStand: 10.06.2019
Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Teils finden nur insoweit Anwendung, als in diesem Teil auf sie Bezug genommen ist.