Gesetze / BLE-ÖLG-Kostenverordnung BLEÖLGKostV § 2 Gebühren Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Die gebührenpflichtigen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis.